Privat Versicherte /
Beihilfe Versicherte
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer
privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die
Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH).
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung
zugelassen und kann daher nicht zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen. Für gesetzlich
Versicherte besteht aber die Möglichkeit, als Selbstzahler die
Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf
der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In begründeten
Ausnahmefällen ist evtl. auch die Kostenerstattung durch die
gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der
Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen
geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung
erhalten haben.