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Abrechnung und Kosten der Psychotherapie

Jede(r) Patient(in) kann sich in meiner Praxis behandeln lassen, die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen. Aktuell kostet eine Therapieeinheit von 50 Minuten 80 €.

Privat Versicherte /
Beihilfe Versicherte

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen. Für gesetzlich Versicherte besteht aber die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In begründeten Ausnahmefällen ist evtl. auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.